Medienschaffende

Mit wissenschaftlicher Evidenz sind Sie
auf der sicheren Seite.

Die Berichterstattung zur Behandlung mit Statinen in der Primärprävention hat teilweise etwas Tendenziöses und lässt sich zusammenfassen auf den Satz: Es ergibt keinen Sinn, Zigtausende mit Statinen zu behandeln, nur um bei ein paar wenigen von ihnen einen Herz- oder Hirnschlag zu vermeiden. Dies dreht allerdings den Grundgedanken der Prävention auf den Kopf: Eben weil auch die anderen behandelt wurden, konnten bei ihnen Herz- und Hirnschlag vermieden werden.

Die Frage der Sorgfaltspflicht der Medienschaffenden
Es gibt heute wissenschaftliche Evidenz, dass eine überkritische Berichterstattung über Cholesterinsenker bei Patienten, die diese eindeutig nehmen müssen, zum Absetzen des Medikaments und damit zu vermeidbaren Herz- und Hirnschlägen geführt hat, unter Umständen mit tödlicher Folge. Als Medienschaffende tragen Sie hier eine Verantwortung. Diese ist in der Schweiz im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG), Art. 1&5 formuliert. Es gilt das Sacherechtigkeitsgebot, das Transparenzgebot und das Gebot zum Schutz der öffentlichen Sicherheit. Berichterstattungen, die Zusammenhänge nicht sachgerecht darstellen, wissenschaftliche Fakten verschweigen und damit die Gesundheit der Bevölkerung gefährden, laufen Gefahr, mit entsprechenden Klagen konfrontiert zu werden.

Die Dienstleistung der Varifo an Medienschaffende
Gerne beurteilen wir Ihre Arbeiten, bevor Sie diese veröffentlichen, aus wissenschaftlicher Sicht, um ihnen bei der Ausgestaltung eines ausgewogenen, korrekten Beitrag zu helfen. Rufen Sie uns hierzu einfach an:
0041 62 212 44 10.

Buchkapitel zur Bildgebung der Atherosklerose 2007 (link)