24.07.2023: Krankenkasse lehnt Kostengutsprache ab: „Für Leqvio besteht eine diagnosebezogene Limitation. Unser Vertrauensärztlicher Dienst teilt uns mit, dass die Kriterien der gesetzlich festgelegten Limitation für Leqvio bei Ihnen nicht erfüllt sind. Deshalb dürfen die Krankenversicherer die Kosten dafür nicht aus der OKP übernehmen.
18.08.2023: Erneute Eingabe an die Krankenkasse, jetzt mit der umfassenden Information.
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04.09.2023: Die Krankenkasse hat die Kostengutsprache für ein Jahr erteilt!
Die Behörden wurden über die problematische Limitatio informiert. Antwort ausstehend.
Kommentar: Die Kosteneffektivität von wirksamen Medikamenten ist je nach Modell auch bei hochpreisigen Medikamenten vorhanden. Mit der Wahl des „richtigen“ Modells entscheidet der Gesundheitsökonom über Rationierung oder nicht. Es ist jedoch nicht Sache der Gesundheitsökonomen, Rationierungsmodelle wie von Avenir Suisse propagiert, in die Welt zu setzen. Dies ist eine gesellschaftlich zu lösende Aufgabe.